In unserem Keller stehen eine Ölheizung und ein Heizöltank (< 2000 l) im selben Raum mit einem Abstand von 4 m. Im Kellergeschoss befinden sich auch noch Lagerräume und die Garage. Müssen im Keller Brandabschnitte gebildet werden? Und muss die bestehende Tür, die das Kellergeschoss vom Wohnraum abgrenzt, durch eine EI30-Türe ersetzt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Einfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Durch die Lagerung von Heizöl im Heizraum ist ein erhöhtes Brandrisiko im Raum gegeben. Somit ist für den Heizraum ein eigener Brandabschnitt gefordert.

Ob bestehende Türen ersetzt werden müssen, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. In der Regel wird ein Ersatz nur gefordert, wenn bauliche Eingriffe, etwa eine Gebäudesanierung, vorgenommen werden. Ob ein Ersatz in Ihrem Fall notwendig ist, müssten Sie mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde – dem Feueraufseher – Ihrer Gemeinde klären.

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