Objekt: Einstellraum, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
In Parkings und Einstellräumen ist es grundsätzlich erlaubt, Autobatterien zu laden. Soweit die Elektroinstallationen gemäss Niederspannungsinstallationsnorm (NIN) ausgeführt wurden, die passenden Ladegeräte verwendet werden und diese bestimmungsgemäss eingesetzt werden, ergibt sich dadurch keine erhöhte Brandgefährdung. Bei einem begründeten Verdacht auf eine inkorrekte Verwendung muss die Situation von einer Elektrofachperson beurteilt werden.