Die Situation: In einem Industriegebäude ohne Unterkellerung werden im EG unter der Treppe 16 Pneus gelagert. Es handelt sich um einen Betonbau, Brandmelder sind keine installiert.
Objekt: Gewerbe und Industrie, max. 2 Stockwerke, Kanton Schwyz
In einem vertikalen Fluchtweg (Treppenhaus) dürfen keine brennbaren Waren gelagert werden.
Wenn Sie den Raum unter der Treppe als Lager nutzen möchten, muss dieser als separater Brandabschnitt mit mindestens 30 Minuten Feuerwiderstand vom Treppenhaus abgetrennt werden.