Reicht es, wenn in einem Hotel der horizontale Fluchtweg von den einzelnen Zimmern bis zum Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg) mit einem Feuerwiderstand von EI 30 abgetrennt ist, oder müsste der Feuerwiderstand höher sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Hotel, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Wir gehen davon aus, dass mit dem «Fluchtweg» der Korridor zwischen den Zimmern und dem Treppenhaus gemeint ist. In diesem Fall handelt es sich um den horizontalen Fluchtweg. Gemäss der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke und Brandabschnitte», Ziffer 3.7.1, Tabelle 2, reicht ein Feuerwiderstand von EI 30 aus.