Ist es erlaubt, ein öffenbares Dachflächenfenster 20 cm vom Rand des Daches zu platzieren, wenn das angrenzende Wohnhaus tiefer liegt (Altstadthäuser)?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Wenn die Brandmauer bis zur obersten Schicht der Bedachung reicht und in Bezug auf Materialisierung und Dicke gemäss der Brandschutzerläuterung 100-15 «Brandmauern» ausgeführt ist, bestehen in diesem Fall keine zusätzlichen Anforderungen. Ein Dachfenster könnte auch angrenzend an die Brandmauer eingebaut werden.