Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Wenn die Brandmauer bis zur obersten Schicht der Bedachung reicht und in Bezug auf Materialisierung und Dicke gemäss der Brandschutzerläuterung 100-15 «Brandmauern» ausgeführt ist, bestehen in diesem Fall keine zusätzlichen Anforderungen. Ein Dachfenster könnte auch angrenzend an die Brandmauer eingebaut werden.
Falls sich das Dachfenster jedoch auf der tieferliegenden Dachfläche befindet, müssen je nach Ausbildung des Dachversatzes weitere Anforderungen beachtet werden. Bei Flachdach- oder Sandwichsystemen müssen minimale Sicherheitsabstände eingehalten werden.