Welchen Einfluss haben die neuen Brandschutznormen auf die Fluchtwegkonzepte von Schulhäusern, z.B. auf die Möblierung in Gängen oder auf Fluchtbalkonen? Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB Mit den Brandschutzvorschriften BSV 2015 wurde die maximal zulässige Fluchtweglänge von 20 m auf 35 m erhöht.