Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ihr Vorhaben ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass von Feuerungs- und Abgasanlagen sowie von Verbindungsrohren zu allen brennbaren Materialien wie z. B. Mobiliar, Zeltblachen (Wände, Dach) ausreichende Sicherheitsabstände eingehalten werden, so dass keine Brandgefahr besteht.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Festzelt (30 × 20 m) als Einstellhalle, ausserhalb des Kantons Bern
Die Hersteller provisorischer, mobiler Heizungen machen Vorgaben zum Standort der Anlage, zu den nötigen Sicherheitsabständen und Aufstellungsorten etc. Diese müssen eingehalten werden.