Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Aargau
In Bezug auf den Sachwertschutz des Gebäudes sehen die Brandschutzvorschriften keine Unterscheidung der Nutzer vor.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern
Als Anlageneigentümer oder -betreiber sind Sie dafür verantwortlich, dass die Sprinkleranlagen in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit ist (vgl. Brandschutzrichtlinien 19-15 Sprinkeranlagen, Ziff. 6).