Gasflaschen dürfen generell nicht im Untergeschoss gelagert werden. Gemäss der EKAS-Richtlinie Nr. 6517 «Flüssiggas» müssen brennbare Gase in gelüfteten Räumen oder Bereichen aufbewahrt werden.
Dürfen Gasflaschen für den Grill im Keller eines Mehrfamilienhauses gelagert werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB