Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Lagerung von Brennholz im Gebäude wird in den Brandschutzvorschriften nicht explizit geregelt.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Für Heizräume in Wohnhäuser ist im Normalfall keine sicherheitsbeleuchtete Fluchtwegkennzeichnung notwendig.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bitte beachten Sie, dass eine abschliessend verbindliche Beurteilung des Objekts auf diesem Forum nicht möglich ist, sondern durch die zuständige Brandschutzbehörde vorgenommen werden muss.
Folgendes können wir sagen: