Brandmauern sind nicht zu verwechseln mit brandabschnittsbildenden Wänden oder Decken. Diese sorgen lediglich dafür, dass ein Brand nicht in benachbarte Brandabschnitte übergreift. Die Anforderungen an eine Brandmauer sind höher: Sie muss auch dann stehen bleiben, wenn das Gebäude auf einer Seite der Mauer einbricht.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung, Nutzungseinheit und Brandabschnitt
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Weniger Brandabschnitte, mehr Flexibilität
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB