In einem Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1900 sollen die Eingangstüre und eine Wohnungstüre ersetzt werden. Es handelt sich um ein Gebäude aus Stein mit einem Treppenhaus aus Holz. Die heutigen Brandschutzanforderungen sind kaum erfüllt. Darf ich die Türen ersetzen, ohne weitere Brandschutzmassnahmen umzusetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Eventuell müssen Sie für den Ersatz der Hauseingangstüre ein Baugesuch einreichen, insbesondere wenn das Erscheinungsbild des Hauses verändert wird. Dies müssen Sie mit Ihrer Gemeinde klären.