Wir bauen ein Einfamilienhaus neu auf. Der alte Holzstall mit Tenn und einer Grundfläche von 30m2 steht mit einem Abstand von 3.8m zum Haus. Er befindet sich auf dem gleichen Grundstück wie das Haus, wird aber nicht genutzt. Sind wir mit dem mehrgeschossigen Stall als Nebenbaute von den Brandschutzabstandvorschriften befreit? Ist es relevant, ob er ein- oder zweigeschossig ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Gemäss Brandschutznorm, Art. 13, Ziffer 3e, beschränken sich Nebenbauten auf eingeschossige Gebäude. Ihr mehrgeschossiger Stall ist also keine Nebenbaute und damit auch nicht von den Abstandsvorschriften befreit.