Beitrag der Gebäudeversicherung Freiburg
Müssen bei einer Lagerfläche von 1’308 m2, die von zwei verschiedenen Parteien genutzt werden, Brandabschnitte gebildet werden? Eine Sprinkleranlage ist vorhanden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wir betreiben zwei Sprinkleranlagen. Die monatliche Kontrolle wird von einer externen Firma durchgeführt. Diese ist jedoch nicht zertifiziert. Die jährliche Kontrolle nehmen wir selbst vor. Entspricht unsere Handhabung den Vorschriften?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern
Als Anlageneigentümer oder -betreiber sind Sie dafür verantwortlich, dass die Sprinkleranlagen in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit ist (vgl. Brandschutzrichtlinien 19-15 Sprinkeranlagen, Ziff. 6).