Lüftungsdämmungen – Vollzug im Kanton Bern

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Seit 1. Januar 2017 anerkennt die VKF bei Lüftungsleitungen nur noch Brandschutzsystembekleidungen mit einer umfassenden Prüfung nach SN EN 1366-1 für die geforderte Feuerwiderstandsdauer. Zudem muss ein Klassifizierungsbericht nach SN EN 13501-2 vorliegen.