Wann ist das Brandrisiko klein und wann gross?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In den Brandschutzvorschriften kommt der Begriff „Brandrisiko“ immer wieder vor. So kann z. B. der Aufstellungsraum einer Pelletheizung bei einem geringen Brandrisiko auch für andere Zwecke genutzt werden. Oder ein erhöhtes Brandrisiko kann dazu führen, dass ein Gebäude in eine höhere QS-Stufe eingeteilt wird.

Was ist nun ein geringes, was ein hohes Brandrisiko?

Das Brandrisiko ist vor allem von zwei Faktoren abhängig:

  • Wahrscheinlichkeit, dass ein Brand entsteht (Aktivierungsgefahr): Diese ist z.B. abhängig davon, wie ein Gebäude genutzt wird oder wie es gebaut ist.

  • Ausmass des erwarteten Schadens (Schadenserwartung): Dieser ist umso grösser, je höher die Brandbelastung ist.

Die Brandbelastung eines Bauteils ist die Wärmemenge, die freigesetzt wird, wenn das Bauteil verbrennt. Sie wird auf die Grundfläche bezogen, die Einheit ist MJ/m2. Die Höhe der Brandbelastung ist abhängig von der Menge der vorhandenen Brandlasten im Raum, also der Materialien, bei deren Verbrennung Energie frei wird. Zu diesen zählen sowohl brennbare Wände, Decken oder Innenausbauten, als auch mobile Brandlasten wie Möbel oder Einrichtungen.

Grundlage für die Richtlinien hinsichtlich der Brandbelastung ist eine Brandabschnittsfläche von 3‘600 m2 mit einer mittleren Brandbelastung.

So wird die Brandbelastung und damit das Brandrisiko eingestuft:

  • gering: bis zu 500 MJ/m2

  • mittel: zwischen 500 MJ/m2 und 1000 MJ/m2

  • gross: ab 1000 MJ/m2

Beispiele

  • Wenn Sie nicht brennbare Materialien wie Metall, Stein oder Gips lagern, ist das Brandrisiko gering.

  • Lagern Sie einen Ster Birkenholz mit einer Restfeuchtigkeit von 20% in einem Raum von 22 m2, der keine anderen brennbaren Materialien enthält, beträgt die Brandbelastung rund 450 MJ/m2. Damit ist das Brandrisiko noch gering. Bei zwei Ster Birkenholz ist es allerdings bereits mittel.

  • Bei einer Pelletheizung in einem Einfamilienhaus ist das Brandrisiko mittel, wenn Sie die Pellets im Heizraum in einem Vorratsbehälter von max. 2 m3 lagern.

  • Bei der Lagerung von leicht brennbaren oder explosiven Stoffen besteht ab einer gewissen Menge ein hohes Brandrisiko z.B. bei Feuerwerk (ab 50 kg), Benzin (ab 25 Liter) oder bei Heu und Stroh (ab 100 kg)

Für Lager in Gewerbe- und Industriebetrieben gibt es klare Regelungen. Sie sind unter anderem abhängig von der Lagerhöhe, der Brandbelastung und der Aktivierungsgefahr. Informationen dazu finden Sie auf Heureka im Thema Tragwerke, z.B. bei der Nutzung Gewerbe- und Industrie.

Die Beiträge auf dem Forum Brandschutz verschaffen Ihnen einen ersten Überblick. Rechtlich verbindliche Informationen finden Sie in der Brandschutznorm und in den Brandschutzrichtlinien der VKF.

 

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