Leitfaden «Einsatzpläne für Ereignisdienste»

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei einem Brand oder einem Störfall müssen die Blaulichtorganisationen, z.B. Feuerwehren, Polizei oder Sanität, schnell reagieren. Dazu brauchen sie raschen Zugang zu Informationen. Bei besonderen Objekten sind die Ereignisdienste deshalb auf Einsatzpläne angewiesen. Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) bietet Verantwortlichen im Kanton Bern einen Leitfaden, um die Beteiligten bei der Erarbeitung der Einsatzpläne zu unterstützen. Er kann aber auch in anderen Kantonen als Hilfestellung dienen.

Der Leitfaden «Einsatzpläne für Ereignisdienste» richtet sich an alle Personen, die für die Erstellung und Umsetzung von Einsatzplänen verantwortlich sind. Er ist zudem ein Hilfsmittel für Planer, Ereignisdienste und zuständige Behörden.

Wer den Leitfaden bei der Erstellung nutzt, ist sicher:

  • dass der Einsatzplan die minimalen Anforderungen des Feuerwehrinspektorats und der betroffenen Ereignisdienste erfüllt
  • dass Inhalt, Umfang und Darstellung einem einheitlichen Standard folgen

Wann muss ein Einsatzplan erstellt werden?

Ob ein Einsatzplan gefordert ist, regeln die Brandschutzvorschriften oder die Störfallverordnung. Massgebend sind Bauweise, Nutzung und vorhandene Gefahren. Einsatzpläne sind z.B. vorgeschrieben bei:

  • Krankenhäusern und Heimen
  • grossen Hotels
  • Parkhäusern mit mehr als 100 Abstellplätzen oder ab 3 Geschossen
  • der Lagerung von grossen Mengen gefährlicher Stoffe
  • Mehrzweckhallen, in denen sich mehr als 1000 Personen aufhalten können.

Eine detaillierte Aufstellung finden Sie im Leitfaden, Kapitel 2.3 Notwendigkeit (nach Objekttyp).

Wer erstellt den Einsatzplan? Wie ist der Prozess?

Verantwortlich für die Erstellung von Einsatzplänen für Objekte mit erhöhtem Risiko (Brandschutz, Störfall) sind die Eigentümer resp. die Betreiber oder Nutzer.

Je nach Objekttyp werden verschiedene Personen bei der Erarbeitung und bei der fachlichen oder formalen Kontrolle involviert. Ist der Einsatzplan erstellt, muss er an die Beteiligten verteilt und regelmässig auf seine Aktualität überprüft werden. Auch dieser Prozess ist im Leitfaden geregelt.

Umfang, Inhalte und Gestaltung

Die Anforderungen an Umfang und Inhalte von Einsatzplänen hängen vom Objekttyp ab. Der Leitfaden bietet die nötigen Entscheidungsgrundlagen, um die richtigen Inhalte zu bestimmen.

Grosses Gewicht liegt auf den Vorgaben für Struktur, Inhalt, Umfang und Darstellung. Der Leitfaden enthält ein umfangreiches Symbolverzeichnis (siehe unten). Die verschiedenen Pläne mit ihren Vorgaben sind systematisch beschrieben und die Anforderungen an Beilagen, z.B. an das Kartenmaterial, sind definiert. Damit sorgt die GVB für einen einheitlichen Standard bei Einsatzplänen im Kanton Bern.

Präzisierung der Brandschutzvorschriften

Mit dem Leitfaden «Einsatzpläne für Ereignisdienste» ergänzt und präzisiert die GVB die schweizerischen Brandschutzvorschriften. Das Dokument schafft Klarheit, für welche Objekte ein Einsatzplan im Kanton Bern gefordert ist.

Den Leitfaden, Vorlagen und Muster sowie ein umfangreiches Symbolverzeichnis finden Sie hier auf der Website der GVB unter dem Titel «Einsatzpläne für Ereignisdienste».

 

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