Baudenkmäler – individuelle Beurteilung

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für Baudenkmäler gelten dieselben Schutzziele wie für normale Gebäude. Die Sicherheit im Brandfall wird in der Regel mit Alternativkonzepten, also mit objektbezogenen Massnahmen, erreicht. Dabei gilt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit.

Ein Alternativkonzept nimmt auf die spezielle Situation in einem Gebäude Rücksicht – die Schutzziele müssen jedoch mit der Summe aller Massnahmen vollumfänglich erreicht werden.

Ziel ist, die historische Bausubstanz so weit wie möglich zu bewahren und durch die Brandschutzmassnahmen weder zu beeinträchtigen noch zu zerstören. Deshalb wird bei historischen Bauten von Anfang an auch die Denkmalpflege in die Evaluation dieser Massnahmen einbezogen.

Brandschutzmassnahmen für Baudenkmäler können angeordnet werden:

  • im Rahmen einer Feuerschutzkontrolle (Feuerschau). Diese Kontrollen werden periodisch durchgeführt, sie sind zudem vorgeschrieben bei der Wiederinstandsetzung nach einem Schadenfall
  • während des Baubewilligungsverfahrens, z. B. bei Umbau- oder Sanierungsarbeiten an einem Baudenkmal. In diesem Fall können Installation und Betrieb einer Brandmeldeanlage verfügt werden.

Beim Festlegen der Brandschutzmassnahmen werden abhängig von der Nutzung des Gebäudes die Interessen des Brandschutzes und der Denkmalpflege abgewogen. Jedes Baudenkmal wird individuell beurteilt. Die Eigentümerschaft wird in diesen Prozess einbezogen.

Mögliche Brandschutzmassnahmen für Baudenkmäler sind:

  • Baulicher und/oder technischer Brandschutz: Einbau, Erweiterung oder Sanierung von Brandmauern, Brandabschnitten oder Brandmeldeanlagen
  • Nutzungseinschränkungen: Rauchverbote in sensiblen Bereichen, beschränkte Personenbelegung oder Verbot bestimmter Nutzungen (z. B. keine Nutzung bestimmter Räume als Wohnung, Konzertlokal o. ä.)

Vertiefende Informationen sowie Beispiele für die Umsetzung von Brandschutzmassnahmen bei Baudenkmälern finden Sie auf «Heureka», der Infoplattform für Brandschutz der GVB.

Die Beiträge auf dem Forum Brandschutz verschaffen Ihnen einen ersten Überblick. Rechtlich verbindliche Informationen finden Sie in der Brandschutznorm und in den Brandschutzrichtlinien der VKF.

 

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