35 anstatt 20 Meter

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die bisherige 20-Meter-Vorschrift bei Fluchtwegen gilt nur noch für zwei Spezialfälle: Kindertagesstätten und Wohngruppen in Pflegeheimen. Für alle übrigen Gebäude- und Nutzungstypen beträgt die maximale Fluchtweglänge neu 35 m. Längere Fluchtwege – bleibt die Sicherheit damit gewährleistet? Auf jeden Fall, denn gemäss einer Studie der ETH Zürich macht der Gehweg bei einer Evakuierung nur einen kleinen Teil der Gesamtzeit aus. Mit den neuen Brandschutzvorschriften BSV 2015 wurde die maximale Fluchtweglänge deshalb von 20 m auf 35 m erhöht. 

Die gesamte Fluchtweglänge berechnet sich aus zwei Fluchtwegteilen: der Nutzungseinheit (z.B. Raum) und dem horizontalen Fluchtweg (z.B. Korridor).

Sofern der horizontale Fluchtweg zu mindestens zwei separaten Ausgängen ins Freie oder in Treppenhäuser (vertikale Fluchtwege) führt, darf die gesamte Fluchtweglänge sogar 50 m betragen. Der Fluchtwegteil innerhalb der Nutzungseinheit darf jedoch auch in diesem Fall 35 m nicht überschreiten.

Einrichtungen wie Tische, Stühle, Kopierer oder andere Geräte werden bei der Messung des Fluchtweges nicht berücksichtigt, wohl aber raumteilende Trennwände.

In Wohngebäuden darf der Fluchtweg über mehrere Räume führen, zum Beispiel durch Schlaf-, Wohn- und Arbeitszimmer.

 

So breit muss ein Fluchtweg sein

  • Ein horizontaler Fluchtweg muss mindestens 120 cm breit sein, Türen im Fluchtweg müssen eine Durchgangsbreite von 90 cm aufweisen.
  • Halten sich mehr als 200 Personen im Raum auf, wird die notwendige Breite von Türen und Notausgängen (mindestens 1.20 m) anhand der Anzahl Personen berechnet, siehe Praxistipp: «Mehr als 200 Personen: So wird die Breite der Fluchtwege berechnet»

Wichtig bei der Planung

Alle erwünschten Nutzungen eines Gebäudes sollten frühzeitig definiert werden. Wenn in einer Turnhalle auch Konzerte stattfinden, muss Vorsorge für eine deutlich höhere Personenbelegung getroffen werden. In diesem Fall braucht es zum Beispiel zusätzliche, breitere Fluchtwege.

Für Treppenhäuser gibt die GVB auf ihrer Website zusätzliche Tipps. Hauseigentümer im Kanton Bern können zu dem Zweck kostenlose Anschlagtafeln für Wohnbauten beziehen.

Nicht vergessen: Fluchtwege müssen frei gehalten werden!

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Infoplattform Brandschutz «Heureka» im Fachthema «Flucht- und Rettungswege».

Falls Sie sich für Flucht- und Rettungswege bei einer bestimmten Nutzung interessieren, wählen Sie auf «Heureka» die Nutzung und die Höhe Ihres Gebäudes unter «Anforderungen nach Nutzung».

 

Die Beiträge auf dem Forum Brandschutz verschaffen Ihnen einen ersten Überblick. Rechtlich verbindliche Informationen zum obigen Thema finden Sie zum Beispiel in der 1-15 Brandschutznorm und in der Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege» der VKF.