Qualitätssicherung und STP bei Holzbauten

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für Holzbauer ist die Qualitätssicherung nach den Brandschutzvorschriften BSV 2015 nicht neu. Mit der festen Verankerung der Alternativkonzepte gewinnen jedoch die Stand-der-Technik-Papiere (STP) im Holzbau weiter an Bedeutung.

Seit 2005 kennt der Holzbau ein vierstufiges Qualitätssicherungssystem (QS-System). Dieses wurde auf Initiative der Branche entwickelt und deckte alle bis dahin möglichen Holzbauten und Nutzungen ab. Die Auswirkungen auf Planung und Umsetzung waren sehr positiv.

Im Rahmen der Revision der Brandschutzvorschriften wurde das QS-System verfeinert und mit der neuen Brandschutzrichtlinie «11-15 Qualitätssicherung im Brandschutz» in das Regelwerk aufgenommen. Damit kommt es nun bei allen Bauarten zur Anwendung.

Beispiele für Gebäude und QS-Stufen

  • QSS 1: einfache Gebäude, überschaubare Nutzung, keine erhöhten Brandrisiken.
    Beispiele: einfaches Mehrfamilienhaus, Schulen, Büros in Gebäuden unterhalb der Hochhausgrenze, Holzbauten (Gebäude geringer Höhe)
  • QSS 2: mittelgrosse Gebäude, Nutzungen wie Hotels, Ferienheime, Verkaufsgeschäfte oder grössere Industriebetriebe, Belegung mit mehr als 300 Personen, Holzbauten ggf. erhöhte Brandrisiken.
    Beispiele: Mehrfamilienhaus über 11 m Höhe mit Tragwerk mit brennbaren Bauteilen, SAC-Hütte, Hotel, Parking im 3. UG oder tiefer
  • QSS 3: grosse Gebäude, in denen sich viele Personen aufhalten, Beherbergung von Personen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, Bauten mit Atrien und/oder Doppelfassaden, grosse Mengen von gefährlichen Stoffen erhöhte Brandrisiken.
    Beispiele: Spital, grosse Verkaufsgeschäfte, Hochhaushotel, Hochregallager
  • QSS 4: grosse, komplexe Gebäude, zahlreiche, unterschiedliche und brandschutztechnisch anspruchsvolle Nutzungen, hohe Brandrisiken durch Nutzung respektive Bauweise.
    Beispiele: mehrere Gebäude in einem Hauptbahnhof, grosse Einkaufszentren

Stand-der-Technik-Papiere

Die Brandschutzvorschriften werden grundsätzlich alle zehn Jahre überarbeitet. Die Innovation in Forschung und Praxis folgt jedoch einem deutlich schnelleren Rhythmus. Damit diese Fortschritte nicht blockiert werden, hat man in den BSV 2015 ein neues Vorgehen gewählt: Konstruktionen sind neu zugelassen, wenn

  • sie von einer harmonisierten europäischen Norm erfasst sind,
  • Prüf- oder Konformitätsnachweise akkreditierter Prüf- und Zertifizierungsstellen vorliegen,
  • sie von der VKF anerkannt sind oder dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Diese Stand-der-Technik-Papiere werden für den Holzbau unter Federführung der Lignum erarbeitet und von der VKF anerkannt. Sie dokumentieren Konstruktionen und Details, die den BSV 2015 gerecht werden. In der Praxis können sich Holzbauer auf diese Papiere beziehen, statt für jede einzelne Konstruktion einen Nachweis führen zu müssen. Erste Richtlinien existieren zum Beispiel für die Ausführung von Decken, Wänden und Bekleidung mit angemessenem Feuerwiderstand.

Mehr Flexibiltät

Von den aktualisierten Papieren werden Holzbauer und Planer bereits mittelfristig profitieren können. Das Verwenden bewährter Lösungen nach dem Baukastenprinzip reduziert den Planungsaufwand. Gleichzeitig bleibt das System offen für neue, bessere oder kostengünstigere Lösungen. Diese können sukzessive erarbeitet, geprüft und zertifiziert werden.

Nach wie vor steht es den Planern, Architekten und Holzbauern frei, anstelle eines Stand-der-Technik-Papiers eine eigene Lösung im Nachweisverfahren anzuwenden. Dadurch gewinnen sie maximale Flexibilität, was sich wiederum vorteilhaft auf die Kosten auswirkt.

Die Beiträge auf dem Forum Brandschutz verschaffen Ihnen einen ersten Überblick. Rechtlich verbindliche Informationen zum obigen Thema finden Sie zum Beispiel in der Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz» der VKF. 

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