Ich bin in der Ausbildung in einem Sanitär- und Heizungsbaubetrieb. Darf ich ohne einen besonderen Brandschutzlehrgang Deckendurchbrüche mit Brandschutzmörtel vergiessen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Grundsätzlich können Bauarbeiten, die brandschutzrelevant sind, durch alle erfolgen. Anders sieht es hingegen bei den Personen aus, die für die Qualitätssicherung zuständig sind. Hier wird zwischen vier Qualitätssicherungsstufen unterschieden und es werden Anforderungen an Fähigkeiten definiert.

Vergiesst ein Sanitär einen Durchbruch, so muss er sicherstellen, dass dieser auch komplett verschlossen und im Brandfall dicht und brandabschnittsbildend ist. Für diese Arbeiten haftet er bzw. sein Unternehmen.

Mörtel ist ein anerkanntes Abschottungssystem. Darum benötigen Durchbrüche, die mit Mörtel verschlossen sind, keine Prüfung. Bei nicht anerkannten Abschottungssystemen ist eine Zulassung erforderlich, und die Person, die es verbaut, muss zumindest instruiert worden sein.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert