Gibt es eine Verjährungsfrist für die QS-Verantwortlichkeit (unterschriebene Übereinstimmungserklärung)?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In den Brandschutzvorschriften werden dazu keine speziellen Regelungen festgelegt. Es gelten die allgemein gültigen Regelungen gemäss dem Bau- und Vertragsrecht. Der Bauherr muss jedoch sicherstellen, dass für den gesamten Lebenszyklus des Bauobjekts eine wirkungsvolle Qualitätssicherung im Brandschutz gewährleistet ist.

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