In einem Brandschutzkonzept werden Einzelmassnahmen zur Prävention und zur Schadensminimierung bei Brandfällen für ein bestimmtes Gebäude beschrieben.
Ein Brandschutzkonzept belegt, dass die Schutzziele mit den geplanten Massnahmen erreicht werden. Grundlage des Konzepts sind die Brandschutzpläne. Sie beinhalten bauliche, technische und organisatorische Massnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.
Unter bauliche Massnahmen fallen z. B. Schutzabstände zu anderen Gebäuden, die Verwendung von Baustoffen mit günstigem Brennverhalten und die Planung von Notausgängen und Fluchtwegen.
Technische Massnahmen sind z. B. die Platzierung von Brandmelde- und Feuerlöschanlagen und die Installation von Sicherheitsbeleuchtung auf Fluchtwegen.
Organisatorische Massnahmen beinhalten allgemeine Aufgaben wie die Kontrolle und Qualitätssicherung von Massnahmen und Einrichtungen, z. B. die Freihaltung von Fluchtwegen oder die Instandhaltung der Löschanlagen. Diese Massnahmen berücksichtigen aber auch betriebliche Eigenheiten. Wenn ein Unternehmen z. B. gefährliche Stoffe lagert, muss es dafür sorgen, dass diese nicht miteinander reagieren können.
Das Konzept ist die Planungsgrundlage
Ein Brandschutzkonzept kann als Standard- oder als Speziallösung erstellt werden. Es muss schon vor Baubeginn vorliegen, den ganzen Bauprozess – von der Projektentwicklung über die Planung bis zum Bau und Betrieb – begleiten und laufend an den Stand der Dinge angepasst werden.
Einreichen mit Baubewilligung
Das Konzept zu erstellen, ist die Aufgabe des QS-Verantwortlichen Brandschutz. Ab Qualitätssicherungsstufe QSS 2 des Bauvorhabens ist dies eine Person mit einer anerkannten VKF-Ausbildung (siehe «Wann braucht es einen QS-Verantwortlichen Brandschutz?»). Das Brandschutzkonzept wird mit der Baubewilligung eingereicht und von der Brandschutzbehörde geprüft.
Die Beiträge auf dem Forum Brandschutz verschaffen Ihnen einen ersten Überblick. Rechtlich verbindliche Informationen zum obigen Thema finden Sie in der Brandschutznorm und in den Brandschutzrichtlinien der VKF.
Wenn zu den technischen Brandschutzmaßnahmen auch das aufstellen von Feuerlöschern gehört, so fallen Rauchschutztüren sicher auch da rein? Wir übernehmen vielleicht einen Betrieb in Zwickau. Das Überholen der technischen Brandschutzmaßnahmen nannte mir der bisherige Eigentümer als erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass wir nur über die Brandschutzvorschriften in der Schweiz Auskunft geben können