Das Brandschutzkonzept und seine Bestandteile

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In einem Brandschutzkonzept werden Einzelmassnahmen zur Prävention und zur Schadensminimierung bei Brandfällen für ein bestimmtes Gebäude beschrieben.

Ein Brandschutzkonzept belegt, dass die Schutzziele mit den geplanten Massnahmen erreicht werden. Grundlage des Konzepts sind die Brandschutzpläne. Sie beinhalten bauliche, technische und organisatorische Massnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.

Unter bauliche Massnahmen fallen z. B. Schutzabstände zu anderen Gebäuden, die Verwendung von Baustoffen mit günstigem Brennverhalten und die Planung von Notausgängen und Fluchtwegen.

Technische Massnahmen sind z. B. die Platzierung von Brandmelde- und Feuerlöschanlagen und die Installation von Sicherheitsbeleuchtung auf Fluchtwegen.

Organisatorische Massnahmen beinhalten allgemeine Aufgaben wie die Kontrolle und Qualitätssicherung von Massnahmen und Einrichtungen, z. B. die Freihaltung von Fluchtwegen oder die Instandhaltung der Löschanlagen. Diese Massnahmen berücksichtigen aber auch betriebliche Eigenheiten. Wenn ein Unternehmen z. B. gefährliche Stoffe lagert, muss es dafür sorgen, dass diese nicht miteinander reagieren können.

Das Konzept ist die Planungsgrundlage

Ein Brandschutzkonzept kann als Standard- oder als Speziallösung erstellt werden. Es muss schon vor Baubeginn vorliegen, den ganzen Bauprozess – von der Projektentwicklung über die Planung bis zum Bau und Betrieb – begleiten und laufend an den Stand der Dinge angepasst werden.

Einreichen mit Baubewilligung

Das Konzept zu erstellen, ist die Aufgabe des QS-Verantwortlichen Brandschutz. Ab Qualitätssicherungsstufe QSS 2 des Bauvorhabens ist dies eine Person mit einer anerkannten VKF-Ausbildung (siehe «Wann braucht es einen QS-Verantwortlichen Brandschutz?»). Das Brandschutzkonzept wird mit der Baubewilligung eingereicht und von der Brandschutzbehörde geprüft.

 

Die Beiträge auf dem Forum Brandschutz verschaffen Ihnen einen ersten Überblick. Rechtlich verbindliche Informationen zum obigen Thema finden Sie in der Brandschutznorm und in den Brandschutzrichtlinien der VKF.

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4 Gedanken zu “Das Brandschutzkonzept und seine Bestandteile”

  1. Ein wichtiger Punkt, den ich in der Praxis oft unterschätzt sehe: die laufende Anpassung des Konzepts. Ihr schreibt zu Recht, dass es den ganzen Bauprozess begleiten muss, aber gerade bei der Übergabe vom Bau in den Betrieb entstehen Lücken. Wir haben bei unserem Logistikzentrum erlebt, dass sich organisatorische Massnahmen später deutlich anders darstellen als geplant, weil sich die tatsächliche Nutzung vom Konzept unterschied. Eine Frage dazu: Welche Verantwortung trägt hier der QS-Verantwortliche Brandschutz über die Bauphase hinaus. Sollte es regelmässig Überprüfungen geben, ob die im Konzept definierten organisatorischen Massnahmen auch wirklich im laufenden Betrieb umgesetzt werden. Oder ist das eher Aufgabe der Betreiber selbst.

    1. Mit dem Abschluss der Bauphase unterzeichnet die Bauherrschaft die Übereinstimmungserklärung. Damit geht die Verantwortung für den Brandschutz an die Bauherrschaft über, diese kann die Verantwortung für den laufenden Betrieb dem Betreiber übergeben. Je nach Objekt übernimmt ein Sicherheitsbeauftragter Brandschutz diese Aufgabe.
      Falls die Nutzung nicht dem ursprünglichen Konzept entspricht, muss das Brandschutzkonzept nachgeführt und von der Brandschutzbehörde erneut geprüft werden.

  2. Wenn zu den technischen Brandschutzmaßnahmen auch das aufstellen von Feuerlöschern gehört, so fallen Rauchschutztüren sicher auch da rein? Wir übernehmen vielleicht einen Betrieb in Zwickau. Das Überholen der technischen Brandschutzmaßnahmen nannte mir der bisherige Eigentümer als erforderlich.

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