Benötige ich einen QS-Verantwortlichen für den Anbau eines kleinen Wintergartens (ca. 10m2 gross) an ein EFH unter einem bestehenden Balkon aus Metall und Beton?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen, Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich

Gemäss den Brandschutzvorschriften 2015 muss jedes Baugesuch von einem QS-Verantwortlichen begleitet werden. Je nach Komplexität des Bauvorhabens muss die Qualifikation des Verantwortlichen belegt werden. Ihr Bauvorhaben ist wenig komplex und wird der Qualitätssicherungsstufe 1 (QSS 1) zugeordnet. Bei QSS 1 ist kein Nachweis der Qualifikation erforderlich. Somit kann z. B. der Architekt oder der Bauleiter die Funktion des QS-Verantwortlichen übernehmen.

 

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