Standort des Gebäudes
Freiburg
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Die Situation
Die Anschlüsse für zwei Wohnungen wurden schon beim Bau vor 22 Jahren berücksichtig. An der Aussenfassade wird es keine Veränderungen geben. Es werden lediglich eine Küche und eine Eingangstür mit Wand im Treppenhaus eingebaut, damit die Wohnungen unabhängig voneinander sind.
Grundsätzlich ist die Frage zu klären, ob es sich um eine untergeordnete Wohnung (Einliegerwohnung, Studio, siehe Glossar auf der Infoplattform für Brandschutz) oder um zwei eigenständige Wohnungen handelt. Ab zwei Wohnungen handelt es sich aus brandschutztechnischer Sicht um ein Mehrfamilienhaus und nicht mehr um ein Einfamilienhaus.
Falls dies zutrifft, muss jede Wohnung als separater Brandabschnitt ausgeführt werden. Ist zur Erschliessung der Wohnungen ein Treppenhaus vorhanden, muss dieses einen Feuerwiderstand von 30 Minuten aufweisen und alle Türen in brandabschnittsbildenden Wänden müssen mindestens mit Feuerwiderstand El 30 ausgeführt werden.
Weitere Informationen zu den Anforderungen an ein Mehrfamilienhaus finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz in der Nutzung Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch.
Detailliertere Angaben können wir ohne Pläne nicht machen.