Werden freiwillige Brandschutzmassnahmen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, wirtschaftlich gefördert? Wenn ja, ab welchem Umfang?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) leistet finanzielle Beiträge an freiwillige Brandmelde- und Sprinkleranlagen. Der Umfang der Installation (sei es eine Neu- oder Erweiterungsinstallation oder auch eine Modernisierung) ist dabei nicht massgebend.

In der Regel übernimmt die GVB 25 % der Installationskosten. Dazu müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, siehe dazu Finanzbeiträge/Freiwillige Brandmelde- und Sprinkleranlagen auf der Website der GVB.

Bei einer freiwilligen Installation einer Brandmelde- oder Sprinkleranlage können sich die Risikozuschläge für die Nutzung bei der obligatorischen Gebäudeversicherung reduzieren. Die Grundprämie selbst bleibt unverändert.

 

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