Muss ein Feuerlöscher in einer Tiefgarage mit 16 Stellplätzen von einer privaten Wohnüberbauung mit Einfamilienhäuser vorhanden sein und ist eine Brandmeldeanlage zwingend zu installieren?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnüberbauung, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern

In Wohnbauten sind Handfeuerlöscher oder Wasserlöschposten nicht vorgeschrieben, aber auf jeden Fall zu empfehlen. Detaillierte Informationen, in welchen Fällen Feuerlöscher gefordert sind, finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung Wohnen und im Beitrag «Feuerlöscher im Haus – ja oder nein?».

Auch Brandmeldeanlagen sind in Einstellhallen von Wohnhäusern grundsätzlich nicht gefordert. Es gibt jedoch kantonale Weisungen, die zu berücksichtigen sind. Bei mechanischen Entrauchungen in Einstellhallen werden zum Beispiel meist Brandmeldeanlagen zur Ansteuerung der Entrauchungen verlangt. In Ihrem Fall mit 16 Stellplätzen ist dies eher unwahrscheinlich. Wir empfehlen Ihnen jedoch, dies mit der zuständigen Brandschutzbehörde zu klären.

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