Wer oder welche Richtlinie legt fest, dass bei einer Brandmeldeanlage keine Zeitverzögerung programmiert werden darf, nach der die Rettungsleitstelle informiert wird?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Dies bedeutet: Wenn die Brandmeldeanlage einen Brand anzeigt, hat das anwesende Personal 3 Minuten Zeit, den ausgelösten akustischen Alarm manuell zu quittieren, bevor der Alarm an die Feuermeldestelle weitergeleitet wird. Wenn der Alarm manuell quittiert wurde, beginnt die Erkundungszeit: Das Personal hat nun 5 Minuten Zeit, um nachzuschauen, ob wirklich ein Brand vorliegt. Falls ja, kann per Handfeuermelder die Erkundungszeit beendet und der Alarm somit direkt zur Interventionsstelle weitergeleitet werden.

Ausserhalb der Arbeitszeiten oder in Objekten, in denen sich keine instruierten Personen aufhalten, werden Brandmeldeanlagen in der Regel dauernd auf «Abwesend» (Nachtbetrieb) betrieben. Bei dieser Schaltung wird jeder detektierte Alarm direkt an die öffentliche Feuermeldestelle gemeldet. Die Handfeuermelder leiten jedoch immer – auch im Tagbetrieb der Anlage – eine Auslösung sofort zur Interventionsstelle weiter.

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