Ich habe im Untergeschoss meines Einfamilienhauses einen Lift. Gibt es Anforderungen an die Türe des Lifts und darf diese direkt in den Wohnbereich führen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich

Wir gehen davon aus, dass Ihr Haus aus einem einzigen Brandabschnitt besteht, wie es bei Einfamilienhäusern üblich ist. In diesem Fall gibt es nur Anforderungen an die Materialisierung des Schachts (vgl.  Brandschutzrichtline 23-15 «Beförderungsanlagen», Art. 3.1. Absatz 2).

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