Ich möchte bei meinem Bauernhaus, das in der Mitte in zwei Wohneinheiten unterteilt ist, eine Blitzschutzanlage erstellen. Mein Nachbar möchte sich nicht beteiligen – ist es möglich, die Anlage nur auf der einen Gebäudehälfte zu montieren?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Da es sich um ein einziges Gebäude handelt, wird durch eine Blitzschutzanlage auch die andere Hälfte geschützt. Um nur einen Teil zu schützen, müssten die beiden Bereiche durch Brandabschnitte oder durch eine Brandmauer getrennt werden.

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