Ist bei einem Ausbau des Dachstocks in eine Wohnung eine Baubewilligung notwendig? Können Dritte Einsicht in die Baubewilligung und/oder Bauabnahme nehmen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Für die allermeisten Bauvorhaben ist eine Baubewilligung notwendig. Zum Baubewilligungsverfahren gehört auch die Sicherstellung des Brandschutzes. Die zuständige Baubehörde ist die Gemeinde (Bauverwaltung/Bauinspektorat). Die zuständige Brandschutzbehörde ist der Feueraufseher der Gemeinde.

Baugesuche sind öffentlich einsehbar und gegen sie kann Einsprache erhoben werden. Ist die Einsprachefrist verstrichen und das Vorhaben bewilligt, haben Dritte jedoch keine Einsicht mehr in die Unterlagen.

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