Die Gemeinde hat uns die Ausführung von Unterhaltsarbeiten bewilligt. In der Bewilligung wird erwähnt, dass wir die Brandschutzvorschriften einhalten müssen. Was ist darunter zu verstehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus mit Verkaufslokal im Erdgeschoss, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Die aktuellen Schweizer Brandschutzvorschriften stehen auf der Website der VKF (Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen) zur Verfügung.

Je nach Nutzung, Ausdehnung, Gebäudegeometrie usw. gelten unterschiedliche Anforderungen an das Gebäude, an die technischen Anlagen und an die Massnahmen, die im Betrieb getroffen werden müssen. Die regelmässige Wartung von Feuerlöschern ist z.B. eine Unterhaltsarbeit, die in den Brandschutzvorschriften gefordert ist.

Verschiedene Kantone können im Brandschutz voneinander abweichende Forderungen stellen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, mit der zuständigen Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen.

Auf «Heureka», der Infoplattform für Brandschutz der Gebäudeversicherung Bern, sind die Brandschutzanforderungen für überschaubare Bauvorhaben einfach erklärt. Sie können Ihre Nutzung und die Gebäudehöhe wählen, zum Beispiel «Wohnen/11m bis 30m hoch» oder «Verkauf/11m bis 30m hoch», und erhalten eine Übersicht mit den relevanten Themen. Heureka ist schweizweit gültig. Besonderheiten, die spezifisch im Kanton Bern gelten, sind als solche gekennzeichnet.

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