Betreuung und Beherbergung: In welche Kategorie gehört Ihr Betrieb? Wer ist für den Brandschutz zuständig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gebäude, in denen dauernd oder vorübergehend Personen übernachten, gelten als Beherbergungsbetriebe. Je nach Art der Betreuung und der Anzahl Schlafplätze bzw. Personen werden drei Kategorien [a], [b] und [c] unterschieden. Hier finden Sie die Kriterien für die Einteilung der Betriebe im Kanton Bern.

Betriebe mit Übernachtungsangebot

* Personen sind auf fremde Hilfe angewiesen, wenn sie aufgrund ihrer Lebenssituation mehrheitlich betreut, begleitet und überwacht werden müssen. Im Ereignisfall können sie sich nicht eigenständig an einen sicheren Ort begeben. Eigenständige Rollstuhlfahrer gelten als Personen, die nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Beispiele

Beherbergungsbetriebe Kategorie [a]: dauernd oder vorübergehend werden 20 oder mehr Personen aufgenommen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind.

  • Spitäler, Kliniken, Alters- und Pflegeheime

  • Entzugskliniken oder Wohnheime im Bereich Sucht

Brandschutzmassnahmen siehe Infoplattform für Brandschutz «Heureka», Nutzung «Spital, Klinik, Heim»

Beherbergungsbetriebe Kategorie [b]: dauernd oder vorübergehend werden 20 oder mehr Personen aufgenommen, die nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind.

  • Hotels, Pensionen und Ferienheime

  • Wohnheime für Jugendliche

Brandschutzmassnahmen siehe «Hotel, Ferienheim»

Beherbergungsbetriebe Kategorie [c]: dauernd oder vorübergehend werden 20 oder mehr berggängige Personen aufgenommen

  • abgelegene, nicht vollständig erschlossene Berghütten

Brandschutzmassnahmen siehe «Hotel, Ferienheim»

Für Asylunterkünfte gelten spezielle Bestimmungen. Diese finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Asylunterkunft».

Betriebe mit Tagesbetreuung

  • Bei Tages- und Werkstätten für Menschen mit einer Beeinträchtigung und für Betagte liegt eine Sondernutzung (Betreuung) vor. Die Brandschutzmassnahmen werden objektspezifisch festgelegt.

  • Heilpädagogische Tagesschulen und Sonderschulheime für Kinder und Jugendliche, Aufgabenhilfen und Mittagstische werden in die Nutzung Schule eingeteilt. Die Brandschutzmassnahmen finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Schule».

  • Kindertagestätten und Kinderkrippen (mit Schlafangebot am Tag), Spielgruppen, und Tagesheime für Schulkinder und Kleinstinstitutionen für Minderjährige fallen in die Sondernutzung Betreuung. Die Brandschutzmassnahmen finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Kindertagesstätten».

Für Betriebe mit Tagesbetreuung ist im Bereich Brandschutz die Fachstelle für Brandschutz der GVB zuständig.

Die Beiträge auf dem Forum Brandschutz verschaffen Ihnen einen ersten Überblick. Rechtlich verbindliche Informationen finden Sie in der Brandschutznorm und in den Brandschutzrichtlinien der VKF.

2 Gedanken zu “Betreuung und Beherbergung: In welche Kategorie gehört Ihr Betrieb? Wer ist für den Brandschutz zuständig?”

  1. Im fall wo die Mieter Gaesten Aufnehmen, die koennten es Kollektiv machen und es sind < 20,

    habe ich als Eigentuemer die Verantwortung besondere Brandbestimmungen einzuhalten?

    Der Brandschutz Sachbearbeiter hat bereits in 2013 die Gesamtanlage abgenommen und jetzt sei alles gut fuer die Wohnungen mit Wohn nuetzung, er sagte gestern :"Die Inspektion ist abgeschlossen. Für Wohngebäude sind gesetzlich keine regelmässigen Brandschutzkontrollen durch die GVB oder Feueraufseher obligatorisch.
    Für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften in Wohnhäusern, sind gemäss Brandschutznorm, die Eigentümer,- und Nutzerschaft von Bauten und Anlagen."

    Ich habe bereit Brandschutzmelder der GVB in jede Wohnung Installiert. Ob ich weiter Massnahmen einhalten sollte?

    Gruss und Danke fuer die Antwort

    1. Wenn Ihre Mieter insgesamt nicht mehr als 19 Personen beherbergen, gehört Ihr Gebäude in die Nutzung «Wohnen». Welche Massnahmen Sie umsetzen müssen, finden Sie auf «Heureka», der Infoplattform für Brandschutz, unter der Nutzung «Wohnen».
      Wie Sie richtig schreiben, sind Eigentümer und Nutzer verantwortlich dafür, dass die Brandschutzmassnahmen eingehalten werden.

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