Bei einem Bauprojekt übernimmt die Bauherrschaft die Bauleitung selbst. Kann sie auch die Rolle des Qualitätssicherungsverantwortlichen übernehmen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton St. Gallen

Grundsätzlich spricht da nichts dagegen. Insbesondere, wenn es sich um ein Einfamilienhaus und damit Qualitätssicherungsstufe (QSS) 1 handelt und die Bauherrschaft mit der Materie vertraut ist. Ein Nachweis für die Qualifikation als Brandschutzfachmann ist in QSS1 nicht gefordert. Die zuständige Brandschutzbehörde muss den QS-Verantwortlichen jedoch anerkennen.

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