Wir planen ein Gebäude mit einem offenen Laubengang. Auf der einen Seite wird eine Dämmung RF1 angebracht, auf der anderen Seite Stützen aus Stahl und Geländer. Der Laubengang dient als Fluchtweg für zwei Wohnungen. Müssen die Stahlstützen mit Brandschutzbekleidung versehen werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Aargau

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die Frage muss anhand der Projektpläne beantwortet werden: Sind die Stützen Teil des Tragwerkes des Gebäudes, müssen diese entsprechend dem geforderten Feuerwiderstand (bei Gebäuden mittlerer Höhe: R60) ausgeführt werden. Dient die Stütze lediglich der Abstützung des Laubenganges, ist eine Konstruktion in RF1 (z.B. in Stahl) ausreichend. 
Vorausgesetzt wird dabei natürlich, dass die übrigen Rahmenbedingungen und Anforderungen an Laubengänge erfüllt sind. 

Bitte beachten Sie: 

Ihr Objekt liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten. 

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