Waschküche, Trockenraum und Abstellraum liegen im Keller in einem Gang, der zwei Wohnhäuser verbindet. Welche Anforderungen müssen die beiden Abschlusstüren zu den Treppenhäusern erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Basel-Landschaft

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Gemäss Brandschutzvorschriften gilt: Die Türen zum Treppenhaus müssen 90 cm breit und 2 m hoch sein und einen Feuerwiderstand von EI 30 aufweisen. Sie müssen in Fluchtrichtung öffnen und selbstschliessend sein.

Die Anforderungen müssen jedoch abschliessend anhand der Projektpläne festgelegt werden. Dabei ist auch massgebend, wie die Fluchtwege geführt werden.

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