Standort des Gebäudes
Basel-Landschaft
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Gemäss Brandschutzvorschriften gilt: Die Türen zum Treppenhaus müssen 90 cm breit und 2 m hoch sein und einen Feuerwiderstand von EI 30 aufweisen. Sie müssen in Fluchtrichtung öffnen und selbstschliessend sein.
Die Anforderungen müssen jedoch abschliessend anhand der Projektpläne festgelegt werden. Dabei ist auch massgebend, wie die Fluchtwege geführt werden.