Standort des Gebäudes
Basel-Landschaft
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Die Brandschutzvorschriften stellen nur Anforderungen an den «Sicherungskasten», wenn sich dieser in einem Fluchtweg (Treppenhaus oder Korridor) befindet. Dies scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein. Falls doch, finden Sie die Anforderungen auf der Infoplattform für Brandschutz im Fachthema «Technische Anlagen in Fluchtwegen» im Abschnitt «Schaltgerätekombinationen».
Unabhängig des Montageortes muss eine brandabschnittsbildende Wand intakt bleiben. Das heisst, der Feuerwiderstand muss von beiden Seiten unabhängig vom Sicherungskasten gewährleistet bleiben. Bei der Holzständerwand müssen beispielsweise die Beplankungen mit den Gipsplatten hinter dem Installationskasten durchgehend sein.
Wenn wie in Ihrem Fall beschrieben der Kasten im Technikraum installiert wird, muss die Montage entsprechend den Elektroninstallationsvorschriften erfolgen. Hier stellen die Brandschutzvorschriften keine weiteren Anforderungen.