Unter welchen Auflagen darf auf einem Einstellhallenplatz eines Mehrfamilienhauses Brennholz gelagert werden? Braucht es eine spezielle Abdeckung oder einen Schrank?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Einstellräume und Parkings

Welche Gegenstände gelagert werden dürfen, hängt von der Grundfläche ab: Bis zu einer Fläche von 600 m2 handelt es sich um einen Einstellraum. Ab 600 m2 wird der Raum aus Sicht des Brandschutzes als Parking beurteilt.

In Einstellräumen (bis 600 m2) dürfen Sie Material lagern. Brennholz ist jedoch nur bis zu einer Menge von 5 m3 erlaubt. Wenn diese Mengenvorgabe eingehalten wird, ist keine spezielle Abdeckung und auch kein Schrank nötig.

Beachten Sie auch die Hausordnung: Es kann sein, dass diese die Lagerung von Gegenständen im Einstellraum einschränkt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Beitrag «Was darf in einer Garage gelagert werden?» auf dem Forum Brandschutz.

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