Unsere Einstellhalle ist grösser als 600m2. Die Ausgänge liegen rechts und links eine Etage höher, erreichbar über Treppen. Ein weiterer Ausgang ist das Garagentor mit integrierter Türe. Müssen alle Ausgänge gekennzeichnet sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Einstellräume und Parkings

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Ihre Einstellhalle gilt aufgrund der Grundfläche von mehr als 600 m2 als Parking. In einem Parking müssen Ausgänge und Fluchtwege mit sicherheitsbeleuchteten Rettungszeichen gekennzeichnet sein. Diese müssen von jedem Standort im Parking sichtbar sein.

Wenn der Ausgang im Garagentor als Fluchtausgang dient, muss er gekennzeichnet sein. Ob das der Fall ist, können wir nicht beurteilen.

Informationen zur Gestaltung von Rettungszeichen und zur Sicherheitsbeleuchtung finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz in der Nutzung «Einstellräume und Parkings» und «Parking/Fluchtwege».

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