Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Einstellräume und Parkings
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Ihre Einstellhalle gilt aufgrund der Grundfläche von mehr als 600 m2 als Parking. In einem Parking müssen Ausgänge und Fluchtwege mit sicherheitsbeleuchteten Rettungszeichen gekennzeichnet sein. Diese müssen von jedem Standort im Parking sichtbar sein.
Wenn der Ausgang im Garagentor als Fluchtausgang dient, muss er gekennzeichnet sein. Ob das der Fall ist, können wir nicht beurteilen.
Informationen zur Gestaltung von Rettungszeichen und zur Sicherheitsbeleuchtung finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz in der Nutzung «Einstellräume und Parkings» und «Parking/Fluchtwege».