Seit der Sanierung können wir die Türen von der Einstellhalle zu den Treppenhäusern nicht mehr abschliessen, da sie Teil der Fluchtwege sind. Welche Lösungen gibt es für diese Situation?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Türen in Fluchtwegen müssen sich jederzeit ohne Schlüssel öffnen lassen. Wenn die Türen abgeschlossen werden, müssen Schliesssysteme nach SN EN 179:2008 eingesetzt werden. Türen mit solchen Schliesssystemen verfügen über einen Türdrücker, mit dem die Türe einfach und ohne Schlüssel von innen, also in Fluchtrichtung, geöffnet werden kann.

Zusätzlich kann eine elektrisch gesteuerte Absicherung der Notausgangsverschlüsse installiert werden. Diese muss der Norm SN EN 13637:2015 entsprechen.

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