Standort des Gebäudes
Schaffhausen
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Die Brandschutzvorschriften betrachten das Brandrisiko des Gebäudes und der Nutzung, unabhängig von Parzellengrenzen. Brandmauern auf Parzellengrenzen sind nicht gefordert. Gemäss Brandschutzvorschriften darf sich die Halle also über mehrere Parzellen erstrecken, ohne dass sie mit einer Brandmauer unterteilt werden muss.
Wenn ein hohes Brandrisiko vorliegt, kann im Brandschutzkonzept trotzdem eine Brandmauer gefordert sein. Dies ist aber unabhängig von den Parzellengrenzen.
Massgebend ist auch das Bau- und/oder Zivilrecht. In diesem kann aus Haftungsgründen eine Brandmauer gefordert sein.