Muss ein Lagergebäude (1650 m2 gross), das sich über zwei Parzellen erstreckt, mit einer Brandschutzmauer getrennt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Schaffhausen

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Die Brandschutzvorschriften betrachten das Brandrisiko des Gebäudes und der Nutzung, unabhängig von Parzellengrenzen. Brandmauern auf Parzellengrenzen sind nicht gefordert. Gemäss Brandschutzvorschriften darf sich die Halle also über mehrere Parzellen erstrecken, ohne dass sie mit einer Brandmauer unterteilt werden muss.

Wenn ein hohes Brandrisiko vorliegt, kann im Brandschutzkonzept trotzdem eine Brandmauer gefordert sein. Dies ist aber unabhängig von den Parzellengrenzen.

Massgebend ist auch das Bau- und/oder Zivilrecht. In diesem kann aus Haftungsgründen eine Brandmauer gefordert sein.

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