In den Brandschutzvorschriften ist keine Regelung zu finden, dass Hotelzimmertüren zu horizontalen Fluchtwegen selbstschliessend sein müssen. Ist dies korrekt? Und was gilt, wenn die Türe in einen vertikalen Fluchtweg führt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Hotel

Ihre Einschätzung ist richtig. Türen von Hotelzimmern, die in einen horizontalen Fluchtweg führen, müssen nicht selbstschliessend sein.

Die Brandschutzvorschriften sehen nicht vor, dass Hotelzimmer direkt in einen vertikalen Fluchtweg führen. Ist das ausnahmsweise trotzdem der Fall, z.B. in Bestandesbauten, muss die Zimmertüre selbstschliessend sein. Um den Gästekomfort zu gewährleisten, werden dabei oft brandfallgesteuerte Freilauftürschliesser eingesetzt.

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