Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Grundsätzlich müssen Gebäude bei Umbauten an die aktuell gültigen Brandschutzvorschriften angepasst werden. Das heisst, die beiden Wohnungen müssen als eigene Brandabschnitte ausgebildet werden. Ausgenommen davon sind Einliegerwohnungen, diese müssen nicht als Brandabschnitte abgetrennt werden.
Ob es sich in ihrem Fall um eine Einliegerwohnung handelt, muss die zuständige Behörde (Baupolizei oder Brandschutzbehörde) beurteilen.