Ein Einfamilienhaus wird zu einem Zweifamilienhaus umgebaut. Müssen die Wohnungen durch einen Brandabschnitt getrennt werden, auch wenn keine weiteren baulichen Veränderungen vorgenommen werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Grundsätzlich müssen Gebäude bei Umbauten an die aktuell gültigen Brandschutzvorschriften angepasst werden. Das heisst, die beiden Wohnungen müssen als eigene Brandabschnitte ausgebildet werden. Ausgenommen davon sind Einliegerwohnungen, diese müssen nicht als Brandabschnitte abgetrennt werden.

Ob es sich in ihrem Fall um eine Einliegerwohnung handelt, muss die zuständige Behörde (Baupolizei oder Brandschutzbehörde) beurteilen.

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