Dürfen im einem vertikalen Fluchtweg Rollups aus Materialien der Klasse EN 13501-1 B-S2, D0 (schwer entflammbar) eingesetzt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Baustoffe der Klasse B-S2 D0 gemäss EN werden der Brandverhaltensgruppe RF 2 zugeordnet. Das heisst, sie sind brennbar und dürfen in vertikalen Fluchtwegen nicht als Dekorationen eingesetzt werden, siehe dazu Brandschutzrichtlinie 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz», Ziffer 4.4.1 Absatz 3. Massgebend sind nicht die BSV 2003, sondern die aktuellen Brandschutzvorschriften BSV 2015.

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