Darf ein E-Trottinett im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses (mit 24 Wohnungen) abgestellt und aufgeladen werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Das Treppenhaus ist ein vertikaler Fluchtweg und darf damit keinen anderen Zwecken dienen. Das heisst, das Treppenhaus darf nicht zum Aufladen von Fahrzeugen oder zum Abstellen von Gerätschaften, brennbarem Material und anderen Gegenständen genutzt werden. Das Aufladen von Akkus birgt zusätzlich eine Aktivierungsgefahr, die innerhalb eines Fluchtweges nicht erlaubt ist.

Zudem müssen Fluchtwege immer frei begehbar sein. Die freie Durchgangsbreite muss mindestens 1,2 m betragen. Wenn ausnahmsweise ein Velo oder ein Kinderwagen abseits des Durchgangs abgestellt wird, ist das aus Sicht des Brandschutzes in der Regel tolerierbar. Das darf aber nicht als allgemeingültige Regel für alle Mitbewohner betrachtet werden.

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