Bis zu welcher Raumhöhe wird die Fluchtweglänge im Dachgeschoss berechnet? Kann die Fluchtweglänge bei einer Sanierung des Dachs beibehalten werden, auch wenn sie länger als 35 m ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

In den Brandschutzvorschriften ist keine Höhe definiert, ab der die Fluchtweglänge berechnet wird. Es wird lediglich der Begriff «Raum» als zugänglicher Bereich von Bauten und Anlagen umschrieben.

Ob die Fluchtwege so beibehalten werden können, muss anhand der Situation vor Ort von der zuständigen Behörde beurteilt werden. Die Zuständigkeiten im Kanton Bern finden Sie auf der Website der GVB. Eventuell ist für die Beurteilung auch das Arbeitsgesetz massgebend.

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