Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
In den Brandschutzvorschriften ist keine Höhe definiert, ab der die Fluchtweglänge berechnet wird. Es wird lediglich der Begriff «Raum» als zugänglicher Bereich von Bauten und Anlagen umschrieben.
Ob die Fluchtwege so beibehalten werden können, muss anhand der Situation vor Ort von der zuständigen Behörde beurteilt werden. Die Zuständigkeiten im Kanton Bern finden Sie auf der Website der GVB. Eventuell ist für die Beurteilung auch das Arbeitsgesetz massgebend.