Welche Anforderungen gelten für Bodenbeläge in offenen Laubengängen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für die Anforderungen an Bodenbeläge in Laubengängen gilt Tabelle 4.2, Spalten «Bodenbeläge» und Zeilen «Horizontale Fluchtwege», in der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen». Dies ist in der FAQ 16-007 der VFK festgehalten.

Danach kann bei Gebäuden geringer und mittlerer Höhe im Laubengang als Bodenbelag ein Bodenrost aus Baustoffen der RF3 eingesetzt werden.

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