Weniger Brandabschnitte, mehr Flexibilität

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Neue Vorschriften machen das Leben häufig komplizierter. Beim Brandschutz für Einfamilienhäuser gilt dies zum Glück nicht. Die neuen Brandschutzvorschriften (BSV 2015) gestalten den Bau für Sie einfacher und auch etwas günstiger.

Bisher mussten Garage und Wohnhaus baulich in zwei separate Brandabschnitte unterteilt werden. Dieselbe Vorgabe galt für die Trennung von Wohnraum und Heizungsraum. Neu entfällt diese Trennung zwischen Garage und Haus bei Einfamilienhäusern. Und ein eigener Brandabschnitt für den Heizungsraum ist nur noch notwendig, wenn Sie mit festen Brennstoffen wie etwa Stückholz heizen respektive das Brennstofflager (Holzlager, Öltank) eine gewisse Grösse überschreitet.

Sicherheitsniveau bleibt erhalten

Diese Erleichterungen werden viele Bauherren freuen. Doch bedeuten weniger Vorschriften hier auch weniger Sicherheit? Nein. In der Baupraxis werden viele Anforderungen an den Brandschutz quasi automatisch erfüllt, weil zum Beispiel Massnahmen für den Schallschutz oder für die Wärmedämmung notwendig sind. So werden Heizräume in der Regel mit einer Tür abgeschlossen, die einen gewissen Schallschutz bietet. Schliesslich sollen die Geräusche des Brenners oder der Wärmepumpe niemanden stören. Viele qualitativ gute Standardbauteile bieten so ein gewisses Grundniveau für den Brandschutz, jedoch ohne Zertifizierung.

Ein Brandabschnitt pro Wohnung

Bei Mehrfamilienhäusern ist jede Wohnung als individueller Brandabschnitt zu erstellen. Ein Gebäude mit sechs Wohnungen wird also im Minimum sechs Brandabschnitte aufweisen. Im Gegensatz zu den Einfamilienhäusern muss der Heizungsraum in einem Mehrfamilienhaus nach wie vor als eigener Brandabschnitt gebaut werden.
Ein Brandabschnitt ist nicht zwingend auf ein einziges Stockwerk beschränkt. Er kann auch mehrere Geschosse umfassen. Wenn mehrgeschossige Bauten mit mehreren Brandabschnitten eine gemeinsame Lüftung besitzen, gibt es jedoch Maximalflächen. Bei Wohnbauten und Beherbergungsbetrieben beträgt diese zum Beispiel 600 m2, bei Büro- und Schulbauten 1200 m2.

Anforderungen an den Feuerwiderstand

Der nötige Feuerwiderstand des Tragwerks hängt von der Höhe des Gebäudes ab. Bei Mehrfamilienhäusern bis 11 m Gesamthöhe müssen die Geschossdecken zum Beispiel die Anforderung REI 30 erfüllen. Das heisst, sie können 30 Minuten lang dem Feuer widerstehen, dichten während dieser Zeit gegen Rauch ab und isolieren gegen die entstehende Hitze. Für die Geschossdecken eines Mehrfamilienhauses bis 30 m Gesamthöhe gilt REI 60, also die doppelte Zeit. Hier sei daran erinnert, dass die Feuerwehr fast schweizweit innert 10 bis 15 Minuten auf dem Brandplatz eintrifft.

Brandabschnitte zusammenfassen

Die neuen Vorschriften bringen auch Erleichterungen für gewisse Büro-, Industrie-, Gewerbe- und Schulbauten. Hier gibt es oftmals Räume, die vergleichbare Brandlasten aufweisen und gemeinsam genutzt werden, zum Beispiel Grossraumbüros, Arztpraxen oder Unterrichtsräume. Solche Räume können zu einem Brandabschnitt von maximal 3600 m2 zusammengefasst werden.

Fazit: Der Umgang mit Brandabschnitten wird einfacher und bringt gerade bei Einfamilienhäusern und gewissen Zweckbauten merkbare Erleichterungen für die Bauherrschaft.

Detaillierte Informationen zu Brandabschnitten in Wohnhäusern finden Sie auf der Infoplattform Brandschutz «Heureka». Wählen Sie dazu unter «Wohnen» die Grösse Ihres Gebäudes und dann das Thema «Tragwerke und Brandabschnitte».

Die Beiträge auf dem Forum Brandschutz verschaffen Ihnen einen ersten Überblick. Rechtlich verbindliche Informationen zum obigen Thema finden Sie zum Beispiel in der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» der VKF.

 

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