Wann gelten die neuen, wann die «alten» Vorschriften?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzvorschriften BSV 2015 der VKF sind per 1.1.2015 in Kraft getreten. Massgebend für die Umsetzung ist das Datum der Baubewilligung bzw. juristisch gesehen deren Rechtskraft.

Für Bauvorhaben, die ab 1.1.2015 bewilligt wurden, gelten die Brandschutzvorschriften BSV 2015. Wurde die Baubewilligung und damit die integrierten Brandschutzauflagen hingegen 2014 oder früher rechtskräftig, gelten die «alten» Brandschutzvorschriften, Ausgabe 2003.

Der Bauherr kann ein Bauvorhaben, das vor dem 1. Januar 2015 rechtsgültig bewilligt wurde, auch nach den Bestimmungen BSV 2015 realisieren. Die Neubewertung ist kostenpflichtig.

Mehr zum Thema finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» unter Geltungsbereich und rechtliche Grundlagen.

 

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